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Beräumung Winterdienst

Straßenkategorisierung für die Straßenberäumung im Winter

 

Sehr geehrte Colditzerinnen und Colditzer,

die Fusion der Gemeinde Zschadrass und Teilen der Gemeinde Großbothen mit der Stadt Colditz liegt nun über 10 Jahre zurück. Trotzdem gibt es in einigen Bereichen immer noch eine unsichtbare Gemeindegrenze. Diese bauen wir Stück für Stück ab.

Dieses Phänomen kann man besonders gut bei den Strecken des Winterdienstes feststellen. Es gibt nach wie vor unterschiedliche Praktiken bei der Beräumung und Befahrung von kommunalen Straßen.

Aus diesem Grund wurden die Prioritätenlisten für die Straßenberäumung im Winter überarbeitet. Hierzu finden Sie auf den folgenden Seiten den Entwurf der Straßenkategorisierung.

Alle kommunalen Straßen wurden nach den gleichen Grundsätzen bewertet und kategorisiert. Die sich daraus ergebenden Kategorien bilden die Grundlage zur Erstellung der Tourenpläne. Maßstab für die Kategorisierung war die Bedeutung der Straße. Diese wurde daran gemessen, ob sie eine „Zubringerstraße“ zu einer „höherwertigeren“ Straße ist oder für den ÖPNV bedeutend ist. Das bedeutet, dass zum Beispiel solche Ortsstraßen, die zu einer Bundesstraße führen eher beräumt werden als solche, die sich im Ort befinden und Nebenstraßen verbinden. Darüber hinaus wurden in der Innenstadt von Colditz bedeutende Straßen und Plätze hoch kategorisiert (Bsp.: Markt).

Die darauf aufbauenden Tourenpläne werden so erstellt, dass logische zusammenhängende Abfolgen entstehen. Das heißt, es kann auch sein, dass eine Straße der Kategorie 2 beräumt wird, weil über diese die Straße der Kategorie 1 erschlossen wird.

Bitte beachten Sie auch, dass auf Bundes-, Staats- und Kreisstraßen die Gemeinde nicht die Straßenbaulast trägt und daher der Landkreis für die Beräumung zuständig ist. Der notwendige Umfang des Winterdienstes ergibt sich aus § 9 Absatz 2 des Sächsischen Straßengesetzes (Absatz regelt die Pflichten des Straßenbaulastträgers). Darin heißt es:

1Zu den Aufgaben nach Absatz 1 gehören nicht das Schneeräumen, das Streuen bei Schnee- oder Eisglätte, die Reinigung und die Beleuchtung. 2Die Träger der Straßenbaulast sollen jedoch nach besten Kräften die öffentlichen Straßen von Schnee räumen und bei Schnee- und Eisglätte streuen. 3Ein Rechtsanspruch darauf besteht nicht. 4Beim Streuen ist der Einsatz von Auftausalzen und anderen Mitteln, die sich umweltschädlich auswirken können, so gering wie möglich zu halten.

Die Stadtverwaltung ist bestrebt den Winterdienst so umfassend wie möglich zu organisieren. Unsere Mitarbeiter im Bauhof sind von früh bis spät im Einsatz, um die Straßen freizuräumen bzw. freizuhalten. Trotzdem können wir nicht überall gleichzeitig sein. Ich bitte Sie unter Beachtung der oben genannten Kategorisierung um Verständnis, dass nicht alle Straßen bis morgens um 7 Uhr geräumt sein können.

 

Sollten Sie Einwände oder Hinweise zur Kategorisierung haben, wenden Sie sich bitte schriftlich oder per E-Mail bis zum 01.10.2021 an die Stadtverwaltung. Wir werden diese dann prüfen und -sofern ihre Hinweise und Einwände nicht bereits im vorliegenden Entwurf Berücksichtigung gefunden haben, bei der finalen Erstellung der Kategorisierung und der Tourenpläne berücksichtigen.

 

Bockwitz

Colditz östlich der Mulde

Colditz westlich der Mulde

Collmen

Commichau

Erlbach

Erlln-Maaschwitz

Hausdorf-Terpitzsch-Zollwitz

Hohnbach

Kaltenborn

Koltzschen

Lastau

Leisenau

Möseln

Podelwitz

Raschütz

Schönbach

Sermuth

Skoplau-Meuselwitz

Tanndorf

Zschadraß

Zschetzsch

Zschirla

 

 

 

Kontakt

Stadt Colditz

Bürgerservice

Markt 1
04680 Colditz

Telefon: 034381/838-0

Fax: 034381/838-22