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CORONA-Privatpersonen

Sehr geehrte Colditzerinnen und Colditzer,

 

die Corona-Ausbreitung stellt die Welt aber auch uns in Colditz vor große Herausforderungen. In den letzten Tagen überschlagen sich die Meldungen und es werden viele Notfallpläne für das Aufrechterhalten der Wirtschaft erarbeitet und schnellstmöglich umgesetzt. Die Bundesregierung hat ein Schutzschild für die Bundesrepublik Deutschland auf den Weg gebracht, das auch ein Sozialschutzpaket enthält.

 

Hier möchten wir Sie über die bisher erarbeiteten Sonderprogramme der Bundesregierung sowie des Freistaates Sachsen informieren.

 

                                                                                                                                

 

02.04.2020:

 

Seit dem 01.04.2020 gelten die neuen Regelungen der Bundesagentur für Arbeit bezüglich des  anrechnungsfreien Zuverdienstes zum Kurzarbeitergeld. Bei Aufnahme einer Nebenbeschäftigung in einem systemrelevanten Bereich (z.B. Landwirtschaft, Handel, Sicherheit, Transport oder im Gesundheitswesen) bleibt das Nebeneinkommen in der Zeit vom 01.04.2020 bis 31.10.2020 anrechnungsfrei, soweit das Entgelt aus dem Nebeneinkommen mit dem verbliebenen Ist-Entgelt das Soll-Entgelt nicht übersteigt.

Nähere Erläuterungen dazu finden Sie auf Seite 20 des Merkblattes der Bundesagentur für Arbeit zur Beantragung von Kurzarbeitergeld:

https://www.arbeitsagentur.de/datei/merkblatt-8b-kurzarbeitergeld_ba015388.pdf

 

                                                                                                                                

 

31.03.2020:

 

Schutzschild für Deutschland

Mit den Beschlüssen des Bundesrats vom 27. März 2020 wurde das größte Hilfspaket in der Geschichte der Bundesrepublik auf den Weg gebracht. Dies enthält unter anderem ein

 

Sozialschutzpaket

Das sogenannte Sozialschutzpaket soll helfen, die sozialen und wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie für die Bürgerinnen und Bürger abzufedern.

Die Inhalte sind unter anderem:

• Der Zugang in die Grundsicherung wird vorübergehend erleichtert.

• Die Bemessung des Kinderzuschlags wird vorübergehend an die gegenwärtige Situation angepasst.

• Die Hinzuverdienstgrenze in der Rentenversicherung und in der Alterssicherung der Landwirte wird gelockert.

 

 

Schutz der Arbeitsplätze und Grundsicherung

 

Schutzschild für Arbeitsplätze: Kurzarbeitergeld

Die Bundesregierung erleichtert den Zugang zum Kurzarbeitergeld rückwirkend zum 1. März 2020.

Kurzarbeitergeld vermeidet Kündigungen, denn die Zahlungen übernimmt die Bundesagentur für Arbeit.

Die Kurzarbeitenden erhalten 60 Prozent des ausgefallenen pauschalierten Nettoentgelts. Lebt mindestens ein Kind im Haushalt, beträgt das Kurzarbeitergeld 67 Prozent.

Die Regelungen gelten auch für Zeitarbeitsfirmen und Leiharbeitnehmer. Der Antrag auf Kurzarbeitergeld wird vom Arbeitgeber bei der Bundesagentur für Arbeit gestellt.

 

Schutzschild bei Verdienstausfall: Grundsicherung

Wer zwischen dem 1. März und dem 30. Juni 2020 einen Antrag auf Leistungen der Grundsicherung stellt und dabei erklärt, über kein erhebliches Vermögen zu verfügen, erhält SGB-II-Leistungen (u.a. ALG II). Erst nach dem Ablauf von sechs Monaten gelten wieder die üblichen Vorschriften. Auch Folgeanträge werden unbürokratisch für sechs Monate weiterbewilligt. Außerdem werden die Ausgaben für Wohnung und Heizung in den ersten sechs Monaten des Leistungsbezugs in tatsächlicher Höhe anerkannt. Niemand, der zwischen dem 1. März und dem 30. Juni 2020 einen Antrag auf Grundsicherung stellt, soll deswegen umziehen müssen.  

 

Damit die Leistungen sehr schnell ausgezahlt werden können, werden Anträge auf Grundsicherung vorläufig bewilligt. Die Bedürftigkeitsprüfung erfolgt erst nachträglich.

 

Für Colditzer*innen ist das kommunale Jobcenter Grimma zuständig.

Sie erreichen die Dienstelle Grimma unter: oder per Telefon unter: 03437 984 20


 

Hilfen für Eltern und Familien:

 

Wer wegen Schul- oder Kitaschließung seine Kinder betreuen muss und nicht zur Arbeit kann, soll gegen übermäßige Einkommensbußen abgesichert werden.

Wenn erwerbstätige Eltern Kinder unter 12 Jahren zu betreuen haben, weil eine Betreuung anderweitig nicht sichergestellt werden kann, und Gleitzeit- bzw. Überstundenguthaben sowie Urlaub ausgeschöpft sind, erhalten sie weiter Geld vom Arbeitgeber, das diesem wiederum in Höhe des Kurzarbeitergeldes (in der Regel 67 Prozent des Bruttoeinkommens) von den zuständigen Behörden ersetzt wird.

 

Außerdem wird der Zugang zum Kinderzuschlag vereinfacht, um Familien schnell zu helfen, die wegen der Krise Einkommensausfälle haben.

Mit dem Kinderzuschlag werden Familien unterstützt, wenn das Einkommen zwar für den eigenen Lebensunterhalt, aber nicht für den der gesamten Familie reicht.

Bei Neueinträgen wird nun vorübergehend nur das letzte Monatseinkommen geprüft – statt wie sonst das Einkommen der vergangenen sechs Monate. Damit sollen die Folgen von Lohneinbußen oder Arbeitslosigkeit abgemildert und sowohl Beschäftigte als auch selbständige Eltern erreicht werden.

 

Ob für Sie ein Anspruch auf Kinderzuschlag besteht, können Sie mit dem KiZ-Lotsen der Familienkasse prüfen. Die Beantragung ist digital möglich.

 

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die Familienkasse Sachsen.

Die Dienststelle ist derzeit nicht für den Publikumsverkehr geöffnet. Sie erreichen die Mitarbeiter telefonisch unter: 

0800 4 5555-30 (Fragen zu Kindergeld/Kinderzuschlag) oder unter  

0800 4 5555-33(Auszahlungstermine)*

*Dieser Anruf ist für Sie kostenfrei.

 

Kontakt

Stadt Colditz

Bürgerservice

Markt 1
04680 Colditz

Telefon: 034381/838-0

Fax: 034381/838-22