Ortsübliche Bekanntgabe über die Feststellung des Jahresabschlusses 2013 und Bekanntmachung zur öffentlichen Auslegung des Jahresabschlusses 2013 gemäß § 88c Abs. 3 SächsGemO i. V. mit § 4 der Bekann
Stadt Colditz, den 06. 10. 2021
Der Stadtrat der Stadt Colditz hat in seiner Sitzung am 16.09.2021 folgenden Beschluss gefasst:
Der Stadtrat der Stadt Colditz stellt den Jahresabschluss zum Stichtag 31.12.2013 (Anlage 1) fest.
Der Jahresabschluss (Anlage 1)wird gemäß § 88c Abs. 3 SächsGemO auf der Homepage der Stadt Colditz, unter der Rubrik Verwaltung - Downloads, elektronisch zur Verfügung gestellt.
Robert Zillmann
Bürgermeister (Siegel)
Bekanntmachungsvermerk:
angeschlagen am: 06.10.2021
abzunehmen am: 14.10.2021
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