Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung zur Bekämpfung der Geflügelpest
Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung zur Bekämpfung der Geflügelpest
im Landkreis Leipzig, Verbot der Durchführung von Geflügelausstellungen und – märkten, sowie Veranstaltungen ähnlicher Art zum Schutz gegen die Geflügelpest im Landkreis Leipzig vom 18.11.2016,
Hier: Aufhebung der Schutzmaßnahmen
Das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt des Landkreises Leipzig (LÜVA) erlässt an Halter von Vögeln im Landkreis Leipzig folgende
Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung
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Das mit der Allgemeinverfügung Az 342-508.62.3-12/stä vom 18.11.2016 angeordnete Verbot der Durchführung von Ausstellungen, Märkten und Veranstaltungen ähnlicher Art von Geflügel und in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln anderer Arten im Landkreis Leipzig bis auf Widerruf durch das LÜVA ist aufgehoben.
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