Stadt und Altstadtsanierung

Altststadtsanierung Colditz

Stadterneuerung ist nicht nur ein Beitrag zur Verschönerung, sondern auch ein wichtiger Beitrag zur Förderung der örtlichen Wirtschaft!

Die Stadt Colditz wurde 1991 in das Bund-Länder-Programm "Städtebauliche Erneuerung" (SEP) und in das Landessanierungsprogramm (LSP) des Freistaates Sachsen aufgenommen. Die Finanzierung dieser Programme erfolgt anteilig über den Bund, den Freistaat und die Kommunen. Zu dieser Zeit wurde begonnen, den sich darstellenden Gebäudezustand, die vorhandene Infrastruktur sowie den Zustand der Straßen und Plätze in der Altstadt auf zu nehmen und die Ergebnisse in einem Bericht - Vorbereitende Untersuchung - zu erfassen. Darin wurden auch Vorstellungen entwickelt und Lösungsansätze für eine nachhaltige Verbesserung aufgezeigt, so dass am 01. April 1993 das Sanierungsgebiet "Altstadt" nach dem Baugesetzbuch mit Beschluss des Stadtrates förmlich festgelegt werden konnte.

Die Stadt Colditz setzte sich dabei folgende Ziele im Rahmen der Städtebaulichen Erneuerung und mit den zur Verfügung stehenden Finanzmitteln:

 

Für die Umsetzung dieser Ziele wurde ein Zeitraum von ca. 17 Jahren mit einem Kostenaufwand von 11,2 € veranschlagt.


Zur Verwirklichung dieser Ziele, die den Interessen und Bedürfnissen der Bürger der Stadt Colditz gerecht werden sollen, ist die Privatinitiative eines jeden Bürgers gefragt.

In den vergangenen Jahren wurden bisher in den genannten Programmen insgesamt 9,1 Mio. € (davon 3,0 Mio. € Eigenmittel der Stadt Colditz) für die Erreichung der gesteckten Ziele aufgewandt. Der Anteil für private Maßnahmen betrug dabei 2,8 Mio. €. Zur Straßen- und Platzgestaltung und Schaffung von öffentlichen Stellplätzen wurden anteilig 2,9 Mio. € eingesetzt.

 

 

 



Privatinitiative ist ein wichtiger Motor der Stadterneuerung. Deshalb unterstützt die Stadt Colditz auch weiterhin Bürger bei ihren Bauvorhaben. Der Fördermitteleinsatz in den unterschiedlichen Bereichen der Stadt soll dabei so erfolgen, dass sich die privaten Interessen mit den städtebaulichen Zielstellungen ergänzen.

Welche Voraussetzungen sollten für eine Förderung vorliegen?

 

Welche Maßnahmen sind zuwendungsfähig?

 

sowie zur Freilegung von Grundstücken 

 

Wie erhalten Sie eine Förderung?

 

Bitte beachten Sie, dass vor Abschluss der Fördervereinbarung nicht mit der Maßnahme begonnen werden darf, da sonst leider eine Förderung nicht mehr möglich ist.


Anfragen, Anregungen, Hinweise richten Sie bitte an:
Stadtverwaltung Colditz
Bauamt
Markt 1
04680 Colditz
Tel: 034381 / 83821 - Frau Gläser

oder

Haus- und Städtebau GmbH Geschäftsstelle Sachsen
Königsbrücker Str. 31-33
01099 Dresden
0351 / 8082824 - Herr Kirchhefer