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Bekanntmachung der Allgemeinverfügung vom 15.02.2021

Stadt Colditz, den 16. 02. 2021

Personen, die in Quarantäne müssen - neue Allgemeinverfügung des Landkreises

 

Über die Allgemeinverfügung Absonderung kann der Landkreis Leipzig schnell auf die steigenden Infektionszahlen reagieren. So ist die Absonderung (Quarantäne) bindend angeordnet für

  • positiv auf COVID-19 getestete Personen -> Quarantäne 14 Tage, liegen keine Symptome vor, kann die Absonderung auf 10 Tage verkürzt werden. Dies gilt jedoch nicht bei Verdacht oder Nachweis einer neuartigen Variante von SARS-CoV-2. Hier trifft das Gesundheitsamt die notwendigen Anordnungen.
  • Kontaktpersonen der Kategorie 1 -> Quarantäne 14 Tage, wenn symptomfrei. Dazu gehören insbesondere Personen, die mit der positiv getesteten Person zusammen leben. Ausgenommen sind Hausstandangehörige, die selbst vor maximal 3 Monaten positiv getestet wurden und symptomfrei sind. 
    Verkürzung der Quarantäne auf 10 Tage ist möglich durch einen negativen (PCR- oder Antigen-Schnell-) Test. Dieser darf erst am 10. Tag vorgenommen werden. Bei Verdacht oder Nachweis einer neuartigen Variante von SARS-CoV-2 ist keine Verkürzung möglich, Beobachtung auf Krankheitszeichen wird noch auf eine Woche nach der Quarantänezeit ausgedehnt. 
  • Personen mit Erkrankungszeichen, die auf eine SARS-CoV-2-Infektion hindeuten und für die eine Testung angeordnet wurde (Verdachtspersonen) -> sofort in Quarantäne. Dies gilt auch für positive Test mittels sog. Corona-Laien-Tests (diese sind jedoch noch nicht zugelassen). Die Quarantäne endet wenn ein negativer PCR-Test vorliegt. 
    Die durch einen Antigenschnelltest positiv getestet Personen sollen sich dringend mittels einen PCR-Test nachtesten lassen. Fällt dieser negativ aus, muss das Gesundheitsamt informiert werden.

Es gelten zudem Melde- und Verhaltenspflichten. Die Betroffenen werden auch weiterhin vom Gesundheitsamt telefonisch informiert. Die Allgemeinverfügung ersetzt den Bescheid. Betroffene erhalten eine Bescheinigung über die Dauer der Absonderung. 

Die Regelung im Wortlaut finden Sie im Dokument

 

Kontakt

Stadt Colditz

Bürgerservice

Markt 1
04680 Colditz

Telefon: 034381/838-0

Fax: 034381/838-22