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+++Bis auf weiteres kein Wochenmarkt+++

23. 03. 2020

Die Allgemeinverfügung Ausgangsbeschränkungen vom 22. März 2020 legt unter Punkt 2.8. fest, welche Wege zu welchen Geschäften und Verkaufsstellen für den alltäglichen Bedarf erlaubt bleiben. In der Klammeraufzählung sind Wochenmärkte nicht enthalten. Damit wird bewusst die Erlaubnis der Öffnung von Wochenmärkten aus der Allgemeinverfügung Veranstaltungen vom 20. März 2020 aufgehoben.
Ziel der Maßnahmen ist insbesondere der Schutz von vulnerablen Gruppen. Gerade auf Wochenmärkten steht zu befürchten, dass die gesteigerten Hygienevorschriften nicht wie z. B. in Supermärkten umgesetzt werden können. Wochenmärkte dürfen somit nicht geöff-net werden.

 

Kontakt

Stadt Colditz

Bürgerservice

Markt 1
04680 Colditz

Telefon: 034381/838-0

Fax: 034381/838-22