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Alkoholverbot in der Öffentlichkeit - Allgemeinverfügung des Landkreises Leipzig vom 01.02.2021

Stadt Colditz, den 01. 02. 2021

Mit der Allgemeinverfügung vom 01.02.2021 ist der Konsum von Alkohol im Landkreis Leipzig im Bereich von Fußgängerzonen und verkehrsberuhigten Bereichen sowie auf öffentlichen Parkplätzen und Parkplätzen vor Einkaufszentren und Groß- und Einzelhandelsgeschäften, in Parkhäusern, Parkgaragen, auf Parkdecks, auf Spiel- und Sportplätzen, vor und an Tankstellen, Busbahnhöfen, vor und in Bahnhöfen, Marktplätzen und in öffentlich zugänglichen Parkanlagen untersagt.

 

Die Allgemeinverfügung finden Sie im nachfolgenden Link. Sie wird am 02.02.2021 wirksam und gilt bis zum 14.02.2021

 

Kontakt

Stadt Colditz

Bürgerservice

Markt 1
04680 Colditz

Telefon: 034381/838-0

Fax: 034381/838-22