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Allgemeinverfügung zur Aufstallungspflicht für Geflügel (außer Laufvögeln) in Risikogebieten

05. 01. 2021

Das Landratsamt Landkreis Leipzig, Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt (LÜVA), erlässt an Halter von gehaltenen Vögeln in den genannten Risikogebieten folgende


Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung


1. Geflügelhalter, die Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Wachteln, Enten und Gänse entweder in einer Entfernung von 500 m oder weniger zu den in Punkt 2 aufgeführten Risikogebieten halten und/ oder deren Geflügelbestände sich auf dem Gebiet der in Punkt 3 genannten Ortslagen befinden, haben ihr Geflügel unverzüglich in geschlossenen Ställen oder unter einer Schutzvorrichtung (Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss, wobei Netze oder Gitter, die zur Abdeckung nach oben genutzt werden, nur anerkannt werden, wenn ihre Maschenweite maximal 25 mm beträgt), aufzustallen.

 

2. Die Risikogebiete umfassen zum einen:
a. Den gesamten Verlauf der Mulde, einschließlich ihrer beiden Zuflüsse Zwickauer und Freiberger Mulde, (...)

 

3. Die folgenden Ortslagen gelten zum anderen als Risikogebiet:

(...)

g) In der Gemeinde Colditz: Ortsteil Hohnbach und die dazugehörige Gemarkung

(...)

 

4. Halter von Hühnern, Enten, Gänsen, Fasanen, Perlhühnern, Rebhühnern, Tauben, Truthühnern, Wachteln oder Laufvögel, die bisher noch nicht der Pflicht zur Anzeige und Registrierung ihrer Vogelhaltung beim LÜVA nachgekommen sind, haben dies unverzüglich nachzuholen.


5. Die angeordneten Maßnahmen gelten bis auf Widerruf durch das LÜVA.


6. Ausnahmen sind nur nach Genehmigung durch das LÜVA zulässig.


7. Für die Maßnahmen unter den Punkten 1 – 5 wird die sofortige Vollziehung angeordnet.


8. Die Allgemeinverfügung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.


9. Für diese Allgemeinverfügung werden keine Kosten erhoben.

 

--> Hinweis: Die komplette Allgemeinverfügung sowie weitere Hinweise können Sie unter dem folgenden Link einsehen oder hier direkt herunterladen.

 

Kontakt

Stadt Colditz

Bürgerservice

Markt 1
04680 Colditz

Telefon: 034381/838-0

Fax: 034381/838-22