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Corona-Virus: Verschärfte Maßnahmen wegen steigender Infektionszahlen

Stadt Colditz, den 28. 10. 2020

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

 

aufgrund der steigenden Infektionszahlen und zur Eindämmung des Virus hat der Landkreis Leipzig eine Allgemeinverfügung erlassen. 

 

Die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in den letzten sieben Tagen beträgt nun 60,1 (Stand 27.10.2020).

Die folgenden verschärften Maßnahmen gelten somit verpflichtend und mindestens für die kommenden sieben Tage (mindestens bis 3. November):

  • Feierlichkeiten ausschließlich im Familien- und Freundeskreis im öffentlichen und privaten Raum mit bis zu zehn Personen aus höchstens zwei Hausständen zulässig
  • Erhebung von personenbezogenen Daten zur Nachverfolgung von Infektionen durch Veranstalter und Betreiber von Betrieben, Sportstätten, Gastronomie, Hotels, Beherbergungsstätten, Hochschulen, Aus- und Fortbildungsstätten sowie von Ansammlungen im öffentlichen Raum, ausgenommen ist der Bereich von Geschäften, Läden und Verkaufsständen
  • Mund-Nasenbedeckung im öffentlichen Raum an Orten, an denen Menschen dichter oder länger zusammenkommen (z.B. Bushaltestellen, Spielplätze, Wochenmärkte), auch bei Versammlungen
  • Sperrstunden von 22 Uhr bis 5 Uhr des Folgetages in Schank- und Speisewirtschaften zu schließen. Kein Alkoholausschank
  • Tragen einer Mund-Nasenbedeckung in Schulgebäuden und auf dem Gelände, jeweils mit Ausnahme des Unterrichts
  • Tragen einer Mund-Nasenbedeckung in öffentlich zugänglichen Räumlichkeiten mit regelmäßigem Publikumsverkehr
  • Max. 100 Teilnehmer bei Veranstaltungen, Ausnahmen sind nur möglich, wenn ein neues Hygienekonzept mit dem Gesundheitsamt abgestimmt ist.
  • Wenn der Inzidenzwert von 50 nicht binnen zehn Tagen unterschritten wird, sind Zusammenkünfte und Ansammlungen im öffentlichen Raum auf zwei Hausstände oder fünf Personen beschränkt
  • Wenn der Wert beispielsweise am morgigen Dienstag unter 50 liegt, bleiben die verschärften Maßnahmen trotzdem gültig. Die Auflagen können nur gelockert werden, wenn im Landkreis Leipzig der Inzidenzwert sieben Tage in Folge jeden Tag unter 50 Neuinfektionen pro 100.00 Einwohnern liegt. 

Wenn der Inzidenzwert von 50 nicht binnen zehn Tagen unterschritten wird, sind Zusammenkünfte und Ansammlungen im öffentlichen Raum auf zwei Hausstände oder fünf Personen beschränkt.

 

Kontakt

Stadt Colditz

Bürgerservice

Markt 1
04680 Colditz

Telefon: 034381/838-0

Fax: 034381/838-22