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+++Allgemeine Hygiene-Vorgaben+++gültig ab 20.04.2020+++

17. 04. 2020

Anordnung von Hygieneauflagen zur Verhinderung der Verbreitung des Corona-Virus

 

Zur Verhinderung der Verbreitung des Corona-Virus bei der schrittweisen Lockerung der anlässlich der Corona-Pandemie erlassenen Maßnahmen wurden durch die Sächsische Staatsregierung zahlreiche Regelungen getroffen.

 

  1. Alle Gebote und Regeln, die derzeit im öffentlichen Leben gelten, sind auch innerhalb von Einrichtungen umzusetzen.
  2. Folgende besondere Regelungen werden getroffen:
    • Hygieneregeln im Zusammenhang mit der Abgabe und Lieferung mitnahmefähiger Speisen/Lebensmittel (u.a. kalte, warme Speisen, Getränke, Eis) sowie dem Betrieb von Personalrestaurants und Kantinen
    • Hygieneregeln für Ladengeschäfte aller Art
    • Hygieneregeln für Fachbibliotheken und Archive
    • Hygieneregeln für notwendige Übernachtungsangebote, z. B. für Geschäftsreisende
  3. Hygieneempfehlungen für Bildungseinrichtungen der beruflichen Aus- und Weiterbildung zur Vorbereitung und Durchführung der Kammerprüfungen für das laufende Ausbildungsjahr
  4. Weitere Hygieneschutzmaßnahmen bleiben vorbehalten.
  5. Diese Allgemeinverfügung tritt am 20. April 2020 in Kraft. Sie gilt zunächst bis einschließlich 3. Mai 2020.

 

Die jeweiligen Regelungen entnehmen sie bitte dem beigefügten Dokument bzw. dem folgenden Link:  https://www.coronavirus.sachsen.de/download/SMS-Allgemeinverfuegung-Hygiene-2020-04-17.pdf

 

Kontakt

Stadt Colditz

Bürgerservice

Markt 1
04680 Colditz

Telefon: 034381/838-0

Fax: 034381/838-22