Für die vorgezogene Neuwahl zum Deutschen Bundestag waren Abkürzungen von Fristen im Bundeswahlgesetz für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag notwendig.
Wir weisen darauf hin, dass somit eine Druckfreigabe der Stimmzettel frühestens am 30.01.2025 erteilt werden kann und eine Auslieferung der Stimmzettel bis zum 07.02.2025 erfolgen soll. Dies hat zur Folge, dass die Versendung der Briefwahlunterlagen ebenfalls erst ab dem 07.02.2025 bzw. mit Erhalt der Stimmzettel erfolgen kann.
Somit entsteht für die Briefwahl ein enges Zeitfenster, so dass wir Sie anhalten – sofern es Ihnen möglich ist – vom Urnenwahlgang Gebrauch zu machen. Sofern Sie dennoch die Briefwahl in Anspruch nehmen möchten, geben Sie Ihren Wahlbrief direkt in der Stadtverwaltung Colditz, Zi. 1.06 ab oder werfen diesen in den Briefkasten des Rathauses ein, um einen rechtzeitigen Eingang des Wahlbriefes sicher zu stellen. Selbstverständlich kann auch jeder Briefkasten der Deutschen Post AG genutzt werden. Achten Sie hier bitte darauf, den Wahlbrief zeitnah – spätestens 3 Werktage vor dem Wahlsonntag – einzuwerfen oder diesen in jeder Filiale der Deutschen Post AG abzugeben.