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Überbrückungshilfe III wird vereinfacht und erweitert

Stadt Colditz, den 23. 04. 2021

Das Bundesfinanzministerium (BMF) und das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) haben sich bei der Überbrückungshilfe III auf einen vereinfachten Zugang, auf eine Erhöhung des Fördervolumens und der Abschlagshöhe, gezielte Regelungen für besonders betroffene Branchen sowie auf eine Neustarthilfe für Soloselbstständige verständigt. Die Antragstellung ist ab sofort möglich.

 

Antragsberechtigt sind:

- Unternehmen, die einen Corona-bedingten Umsatzeinbruch in einem Monat von mindestens 30 Prozent nachweisen können.

- Unternehmen, die direkt von den Schließungen durch die Corona-Pandemie betroffen sind, können unabhängig von ihrem Umsatz Hilfen beantragen, es gibt keine Umsatzgrenze.

 

Die Überbrückungshilfe III kann auch für die Monate November und Dezember 2020 beantragt werden.

 

Monatlich stehen einem Unternehmen bis zu 1,5 Mio. Euro an Überbrückungshilfe zur Verfügung, Abschlagszahlungen können bis zu einer Höhe von 800.000 Euro ausgezahlt werden. Die Obergrenze der gesamten Zahlung liegt bei maximal 12 Mio. Euro. Die Fixkostenerstattung liegt nun abhängig vom Umsatzrückgang bei bis zu 100 Prozent.

 

Für Unternehmen, die besonders schwer und über eine sehr lange Zeit von Schließungen betroffen sind, steht ein zusätzlicher Eigenkapitalzuschuss zur Verfügung.

 

Im Einzelhandel können Abschreibungen auf Saisonware zu 100 Prozent als Fixkosten angesetzt werden.

 

Für die Reisebranche erfolgt eine umfassende Berücksichtigung von Kosten und Umsatzaus-fällen durch Absagen und Stornierungen.

 

Die Neustarthilfe für Solo-Selbständige sieht eine Zahlung von einmalig 50 Prozent des Referenzumsatzes und eine maximale Betriebskostenpauschale von bis zu 7.500 Euro vor. Sie steht auch nicht fest angestellten Schauspielern und Schauspielerinnen und vergleichbar Beschäftigten zur Verfügung.

 

Die Antragsfrist für die Überbrückungshilfe III und für die Neustarthilfe für Soloselbständige endet am 31. August 2021.

 

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des BMF und des BMWi:

 

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglichter/Corona-Schutzschild/2021-01-19-ueberbrueckungshilfe-verbessert.html

 

https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Redaktion/DE/Artikel/ueberbrueckungshilfe-iii.html

 

 

Kontakt

Stadt Colditz

Bürgerservice

Markt 1
04680 Colditz

Telefon: 034381/838-0

Fax: 034381/838-22