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Jobcenter zahlt bei Bedarf Zuschuss zu Laptop oder Tablet

Stadt Colditz, den 08. 02. 2021

Antrag per Mail oder Brief sowie Bestätigung der Schule

 

In den letzten Monaten wurden im Rahmen des Digitalpakts viele Schulen mit Laptops oder Tablets ausgestattet, die bei Bedarf leihweise an die Schülerinnen und Schüler ausgegeben werden können. Dies ist jedoch nicht immer gewährleistet. Das kann für Schüler aus Familien im Leistungsbezug des Jobcenters zu einem Problem für den pandemiebedingten Heimunterricht werden.

In solchen Fällen kann das Jobcenter einen Zuschuss bis zu 350 € zahlen. Wichtig: dem Antrag muss eine Bestätigung der Schule beiliegen, dass die Schule kein digitales Leihgerät zur Verfügung stellt. Und es muss vom Antragsteller selbst bestätigt werden, dass in der Familie keine für den Heimunterricht nutzbare IT-Technik vorhanden ist.

Zur Antragstellung erläutert der Amtsleiter Felix Baumeier: "Damit wir schnell und unbürokratisch prüfen können, verzichten wir auf ein langes Formular und nehmen alle Anträge als eMail oder Brief an. Niemand muss seinen Antrag persönlich abgeben. Am schnellsten können wir eine Bewilligung immer dann prüfen, wenn dem Antrag schon die Bestätigung der Schule sowie die Erklärung, dass keine andere für den Heimunterricht nutzbare Technik vorhanden ist, beigefügt wird." 

Die Regelung gilt auch rückwirkend ab 1. Januar 2021. "Wenn eine Familie, die Leistungen vom Kommunalen Jobcenter erhält, sich schon im Januar ein Tablet für den Heimunterricht gekauft hat und die Schule bestätigt, dass kein Leihgerät vorhanden ist, werden wir auch einen nachträglich gestellten Antrag auf Kostenübernahme bis zu 350 € prüfen." stellt Felix Baumeier klar.

"Wenn es Fragen gibt, rufen Sie uns bitte an oder senden Sie eine eMail. Wir haben derzeit so viele Anrufe wie noch nie. Deshalb bitte ich vorab um Verständnis, wenn es einmal etwas länger dauern sollte. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind sehr engagiert und geben ihr Bestes." 

Als Schülerin und Schüler gelten übrigens auch alle unter 25-jährigen, die eine berufsbildende Schule besuchen und eine Ausbildungsvergütung bekommen. Voraussetzung ist auch hier der Leistungsbezug vom Kommunalen Jobcenter sowie die Bestätigung der Schule.

Insgesamt bekommen derzeit etwa 2.500 Schülerinnen und Schüler zwischen 6 und 24 Jahren im Landkreis Leipzig Leistungen vom Jobcenter. Dadurch, dass viele Schulen Leihgeräte zur Verfügung stellen, wird es jedoch deutlich weniger Anspruchsberechtigte geben.

 

Kontakt

Stadt Colditz

Bürgerservice

Markt 1
04680 Colditz

Telefon: 034381/838-0

Fax: 034381/838-22