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Bekanntmachung Öffentliche Auslegung Entwurf zum Bebauungsplan „Sondergebiet Leisniger Straße“

Stadt Colditz, den 12. 03. 2019

Der Stadtrat der Stadt Colditz hat in seiner Sitzung am 21.02.2019 mit Beschluss Nr. 495/2019 den Entwurf zum Bebauungsplan „Sondergebiet Leisniger Straße“ in der Fassung vom 07.02.2019, bestehend aus Planteil mit Textteil und Begründung gebilligt und diesen gemäß § 13, 13a BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB zur Auslegung bestimmt.

Die Planänderung erfolgt im beschleunigten Verfahren (vereinfachtes Verfahren) nach § 13, 13a BauGB. Im vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach

§ 6a Abs. 1 und § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen.

 

Der Entwurf des Bebauungsplans „Sondergebiet Leisniger Straße“ in der Fassung vom 07.02.2019 liegt

vom 25.03.2019 bis 30.04.2019

in der Stadtverwaltung Colditz, Bauamt, Außenstelle OT Hausdorf, Hauptstraße 38, 04680 Colditz

während der nachfolgenden Zeiten öffentlich aus:

Montag:                       9:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Dienstag:                     9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Mittwoch:                     9:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Donnerstag:                 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Freitag:                        9:00 Uhr bis 12:00 Uhr.

 

Während der Auslegungsfrist können Bedenken und Anregungen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift in der Stadtverwaltung Colditz abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Bedenken und Anregungen schriftlich mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Nach Beendigung dieser Auslegung endet gleichzeitig die Möglichkeit, Bedenken und

Anregungen abzugeben.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 3 Abs. 2 BauGB nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 74 VwGO unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

 

Gleichzeitig wird die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, nach § 4 Abs. 2 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

 

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die Planunterlagen sind gemäß § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB im oben genannten Zeitraum zusätzlich im Internet unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite sowie auf der Homepage der Stadt Colditz unter https://www.colditz.de einsehbar.

 

Colditz, den 01.03.2019

 

Robert Zillmann

Bürgermeister

 

Kontakt

Stadt Colditz

Bürgerservice

Markt 1
04680 Colditz

Telefon: 034381/838-0

Fax: 034381/838-22