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Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung zur Bekämpfung der Geflügelpest

Stadt Colditz, den 10. 04. 2017

Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung zur Bekämpfung der Geflügelpest

im Landkreis Leipzig, Verbot der Durchführung von Geflügelausstellungen und – märkten, sowie Veranstaltungen ähnlicher Art zum Schutz gegen die Geflügelpest im Landkreis Leipzig vom 18.11.2016,

Hier: Aufhebung der Schutzmaßnahmen

 

Das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt des Landkreises Leipzig (LÜVA) erlässt an Halter von Vögeln im Landkreis Leipzig folgende

 

Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung

 

  1. Das mit der Allgemeinverfügung Az 342-508.62.3-12/stä vom 18.11.2016 angeordnete Verbot der Durchführung von Ausstellungen, Märkten und Veranstaltungen ähnlicher Art von Geflügel und in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln anderer Arten im Landkreis Leipzig bis auf Widerruf durch das LÜVA ist aufgehoben.

 

 

Kontakt

Stadt Colditz

Bürgerservice

Markt 1
04680 Colditz

Telefon: 034381/838-0

Fax: 034381/838-22